Erbrecht

Beratung vor dem Erbfall

Die rechtssichere Gestaltung Ihres letzten Willens ist der wichtigste Schritt, um Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen zu verteilen und potenzielle Konflikte zu vermeiden.

Als Fachanwältin für Erbrecht unterstütze ich Sie bei der Erstellung individueller Testamente und Erbverträge, die Ihrer persönlichen Lebenssituation optimal entsprechen und rechtssicher formuliert sind.

  • erb-, gesellschafts- und schenkungsteuerrechliche Beratung
  • Vermögensnachfolgeplanung bei in- und ausländischem Vermögen
  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Gestaltung von Erb- und Pflichtteilsverzichten
Kanzlei für Erbrecht - Siegrid Lustig

Beratung nach dem Erbfall

Nach einem Trauerfall sehen sich Angehörige oft mit komplexen rechtlichen Fragen konfrontiert. Als erfahrene Fachanwältin für Erbrecht unterstütze ich Sie bei der rechtssicheren Abwicklung aller Nachlassangelegenheiten.

  • Unterstützung bei der Nachlassabwicklung
  • Auslegung von Testamenten und Erbverträgen
  • Ausschlagung der Erbschaft
  • Anfechtung der Ausschlagung / Annahme der Erbschaft
  • Anfechtung von Testamenten
  • Erbscheinverfahren
  • Erbenfeststellungsklage
  • Durchsetzung / Abwehr von Vermächtnisansprüchen
  • Durchsetzung / Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Durchsetzung / Abwehr sonstiger erbrechtlicher Ansprüche (insbesondere infolge von lebzeitigen Schenkungen)
  • Erstellung von Nachlassverzeichnissen
  • Erbauseinandersetzung
  • Testamentsvollstreckung
  • Beratung von Testamentsvollstreckern
  • erbschaftsteuerliche Beratung (Gestaltungen zur Steueroptimierung/-vermeidung)

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich ist es ratsam, frühzeitig die eigene Nachfolge zu regeln, insbesondere wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten, Vermögenswerte besitzen oder spezielle Wünsche zur Verteilung Ihres Nachlasses haben. Je früher Sie sich mit dem Thema befassen, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten stehen Ihnen offen.

Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Dabei erben zunächst Ehepartner und Kinder, gefolgt von weiteren Verwandten in einer festgelegten Rangfolge. Dies entspricht häufig nicht den persönlichen Wünschen und kann zu ungewollten Ergebnissen führen, besonders bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Patchwork-Familien oder bei der Absicherung von Menschen mit Behinderung.

Ein privatschriftliches Testament muss von dem Verfasser vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein. Alternativ kann ein Testament auch notariell beurkundet werden. Als Fachanwältin für Erbrecht unterstütze ich Sie bei der rechtssicheren Formulierung Ihres Testaments, um spätere Anfechtungen oder Auslegungsprobleme zu vermeiden.

Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass die gemeinsamen Kinder erst nach dem Tod des überlebenden Ehegatten erben. Diese häufig gewählte Testamentsform bietet Vor- und Nachteile, die individuell abgewogen werden sollten.

Auch bei einer Enterbung haben Sie unter Umständen Anspruch auf einen Pflichtteil, der in der Regel der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht. Als Fachanwältin für Erbrecht prüfe ich Ihre Ansprüche und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.