Vorweggenommene Erbfolge
Was ist die vorweggenommene Erbfolge?
Die vorweggenommene Erbfolge bezeichnet die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten auf die nächste Generation. Anders als bei einer Erbschaft, durch die erst beim Ableben einer Person Vermögenswerte übergehen, werden bei der vorweggenommenen Erbfolge Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten an die designierten Erben übertragen – typischerweise durch Schenkung.
Diese Form der Vermögensnachfolge bietet zahlreiche Vorteile:
- Steuerliche Optimierung durch mehrfache Nutzung von Freibeträgen
- Frühzeitige Klarheit über die Vermögensverteilung
- Vermeidung potenzieller Erbstreitigkeiten
- Absicherung des eigenen Lebensabends
durch Versorgungsregelungen
Umfassende Beratung zur Vermögensübertragung
Auf dem Gebiet der vorweggenommenen Erbfolge berate ich meine Mandanten nicht nur erbrechtlich, sondern auch steuerrechtlich und – sofern es um Unternehmensbeteiligungen geht – auch gesellschaftsrechtlich. Ich erstelle steueroptimierte Vermögensnachfolgekonzepte und setze sie anschließend um, indem ich die notwendigen Verträge und Testamente entwerfe. Dabei behalte ich auch die Regelungen zum Pflichtteilsrecht und zur Ausgleichung von Schenkungen unter mehreren Kindern im Blick.
Wann ist eine vorweggenommene Erbfolge sinnvoll?
Steuerliche Vorteile nutzen
Durch die frühzeitige Übertragung von Vermögenswerten können schenkungsteuerliche Freibeträge mehrfach genutzt werden. Alle zehn Jahre stehen den Beschenkten die Freibeträge in voller Höhe erneut zur Verfügung – ein erheblicher steuerlicher Vorteil gegenüber dem einmaligen Erwerb durch Erbfall.
Unternehmensnachfolge regeln
Bei Familienunternehmen bietet die vorweggenommene Erbfolge die Chance, den Generationswechsel fließend zu gestalten, indem die Unternehmensanteile nach und nach übertragen werden. So kann der Nachfolger schrittweise und nachhaltig in die Unternehmensführung hineinwachsen.
Vermögenswerte erhalten
Bei Immobilien und anderen Vermögenswerten kann die frühzeitige Übertragung dazu beitragen, diese in der Familie zu halten und vor einer Veräußerung zur Begleichung von Pflichtteilsansprüchen zu schützen.